Wenn Sie ein Wunschkennzeichen beantragen möchten, steht Ihnen das hier zur Verfügung.

 

Dazu klicken Sie bitte auf folgenden Link:  zum Wunschkennzeichen

  

Hinweis: 

Haben Sie das Wunschkennzeichen Ihrer Wahl gefunden, drucken Sie bitte
die Wunschkennzeichenreservierung
vor Beendigung des Vorganges

unbedingt aus oder machen ein Screenshot und bringen diesen mit.
Ein nachträglicher Ausdruck ist nicht möglich

Hierbei stehen wir Ihnen in unserem Büro auch gerne hilfreich zur Seite.

 

Achtung:

Sie dürfen nicht mehr als 5 Kennzeichen auf Ihren Namen reservieren, da sonst von Amtswegen alle reservierten Kennzeichen gesperrt werden wegen Mehrfachreservierung!

 

Wichtig für private Zulassungen:

Das Kennzeichen muss auf die Person reserviert werden, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll!

Eine Abtretungserkärung ist nur ersten Grades möglich!

 

Wichtig für Einzelunternehmen und einer GbR: 

Das Kennzeichen muss auf Ihren privaten Namen reserviert werden, da Sie keine juristische Person sind!

 

Wichtig für Firmen GmbH, GmbH & Co. KG, AG, UG, Vereine, etc. (alle die ein HRB oder ZVR besitzen):

Das Kennzeichen muss auf die Firma reserviert werden! Eine Abtretung des Kennzeichens vom Geschäftsführer oder dem Einzelprokuristen auf die Firma ist nicht möglich!