Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) abhanden gekommen ist, benötigen Sie folgende Unterlagen:

 

Bei einem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein):

  • den Personalausweis im Original oder den Reisepass mit Meldebestätigung vom Fahrzeughalter
  • Formular zur Eidesstattlichen Versicherung (inkl. Vollmacht) für den Verlust Teil I  --->  hier klicken
  • den Fahrzeugbrief im Original, falls Sie noch im Besitz der alten Papiere sind (vor 2005 ausgestellt)
  • die Fahrzeugbriefnummer von der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eine gültige TÜV-Bescheinigung (entfällt, wenn das Fahrzeug stillgelegt werden soll)
  • wenn ein neuer TÜV gemacht wurde und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bereits fehlte, das hintere Kennzeichen, da die Zulassungsstelle die neue TÜV-Plakette klebt

 

Sollten Sie das Fahrzeug käuflich erworben haben und es fehlt ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), benötigen Sie auch einen Kaufvertrag, woraus erstlich ist, welche Fahrzeugpapiere Sie erhalten haben.

Derjenige, der die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren hat, muss die Eidesstattliche Versicherung im Original unterschreiben und seinen Ausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung im Original der Behörde mit vorlegen.

Sollte es "Zwischenkäufer" geben, möchte die Behörde alle Kaufverträge bis zum letzten eingetragenden Halter sehen.

 

 

Bei einem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief):

  • den Personalausweis im Original oder den Reisepass mit Meldebestätigung vom Fahrzeughalter
  • Formular zur Eidesstattlichen Versicherung (inkl. Vollmacht) für Verlust Teil 2  --->   hier klicken
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) im Original
  • eine gültige TÜV-Bescheinigung (entfällt, wenn das Fahrzeug stillgelegt werden soll)

 

Sollten Sie das Fahrzeug käuflich erworben haben und es fehlt ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), benötigen Sie auch einen Kaufvertrag, woraus erstlich ist, welche Fahrzeugpapiere Sie erhalten haben.

Derjenige, der die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren hat, muss die Eidesstattliche Versicherung im Original unterschreiben und seinen Ausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung im Original der Behörde mit vorlegen.

Sollte es "Zwischenkäufer" geben, möchte die Behörde alle Kaufverträge bis zum letzten eingetragenden Halter sehen.

 

 

Hinweis: 

Bei gewerblich angemeldeten Fahrzeugen benötigen wir auch die Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug  

(Bei einer GmbH & Co. KG benötigen wir auch das HRB der GmbH, da die GmbH der persönlich haftende Gesellschafter ist)