Verluste
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) oder der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) sind folgende Unterlagen notwendig:
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein):
- Formular zur Meldung des Fahrzeugscheinverlustes ---> hier klicken
- bei Fahrzeugen, die noch keine EU-Fahrzeugpapiere haben (sondern den "Klappbrief"), benötigen wir auch den KFZ-Brief
- bei Fahrzeugen, die einen neueren Brief haben, benötigen wir zwingend die Briefnummer
- gültige TÜV-Bescheinigung (entfällt, wenn das Fahrzeug stillgelegt werden soll)
- gültigen Personalausweis im Original oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief):
- Formular zur Eidesstattlichen Versicherung (inkl. Vollmacht) für Verlust Teil 2 ---> hier klicken
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- gültige TÜV-Bescheinigung (entfällt, wenn das Fahrzeug stillgelegt werden soll)
- gültigen Personalausweis im Original oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung
Hinweis: | Bei gewerblich angemeldeten Fahrzeugen benötigen wir auch die Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug |