Möchten Sie eine technische Änderung in Ihren Fahrzeugpapieren vornehmen lassen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

 

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • den KFZ-Zulassungsantrag im Original unterschrieben
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief), sofern Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, die auch im Brief geändert werden müssen (z.B. Eintragung der Gasanlage, Erhöhung der Leistung, etc.)
  • die TÜV-Abnahme der technischen Änderung 
  • bei einer Eintragung einer Gasanlage die Einbaubescheinigung der Werkstatt

 

Bei einem gewerblich zugelassenen Fahrzeug benötigen wir zusätzlich die Firmenpapiere:

 

  • bei einem Einzelunternehmen und einer GBR die Gewerbeanmeldungen 
  • bei juristischen Personen und Vereinen (GmbH, GmbH & Co. KG, AG, UG, etc.) das Handelsregister, bzw. Vereinsregister

 

Hinweis: steht in dem Gutachten, dass eine Eintragung unverzüglich erforderlich ist, ist das Gutachten                          maximal 18 Monate gültig!

 

Möchten Sie eine Namensänderung in Ihren Fahrzeugpapieren vornehmen lassen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

 

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung im Original mit der neuen Namensänderung 
  • den KFZ-Zulassungsantrag im Original unterschrieben
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)

 

Bei einer gewerblichen Umfirmierung (Änderung des Firmennamen) benötigen wir zusätzlich die neuen Firmenpapiere:

  • bei Einzelunternehmen die neue Gewerbeanmeldung
  • bei juristischen Personen (GmbH, GmbH & Co. KG, AG, UG, etc.) das alte und neue Handelsregister

 

Möchten Sie eine Adressänderung in Ihren Fahrzeugpapieren vornehmen lassen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

 

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung mit der neuen Adresse
  • den KFZ-Zulassungsantrag im Orginal unterschrieben
  • die Zulassungsbescheigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird nicht benötigt, da die neue Adresse nur in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) geändert wird.

 

Bei einer gewerblichen Adressänderung benötigen wir zusätzlich die neuen Firmenpapiere:

  • bei einem Einzelunternehmen und einer GBR die Gewerbeanmeldungen
  • bei juristischen Personen (GmbH, GmbH & Co. KG, AG, UG, etc.) das neue Handelsregister