Änderungen der Papiere
Möchten Sie eine technische Änderung in Ihren Fahrzeugpapieren vornehmen lassen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- den KFZ-Zulassungsantrag im Original unterschrieben
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief), sofern Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, die auch im Brief geändert werden müssen (z.B. Eintragung der Gasanlage, Erhöhung der Leistung, etc.)
- die TÜV-Abnahme der technischen Änderung
- bei einer Eintragung einer Gasanlage die Einbaubescheinigung der Werkstatt
Bei einem gewerblich zugelassenen Fahrzeug benötigen wir zusätzlich die Firmenpapiere:
- bei einem Einzelunternehmen und einer GBR die Gewerbeanmeldungen
- bei juristischen Personen und Vereinen (GmbH, GmbH & Co. KG, AG, UG, etc.) das Handelsregister, bzw. Vereinsregister
Hinweis: steht in dem Gutachten, dass eine Eintragung unverzüglich erforderlich ist, ist das Gutachten maximal 18 Monate gültig!
Möchten Sie eine Namensänderung in Ihren Fahrzeugpapieren vornehmen lassen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung im Original mit der neuen Namensänderung
- den KFZ-Zulassungsantrag im Original unterschrieben
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
Bei einer gewerblichen Umfirmierung (Änderung des Firmennamen) benötigen wir zusätzlich die neuen Firmenpapiere:
- bei Einzelunternehmen die neue Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen (GmbH, GmbH & Co. KG, AG, UG, etc.) das alte und neue Handelsregister
Möchten Sie eine Adressänderung in Ihren Fahrzeugpapieren vornehmen lassen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung mit der neuen Adresse
- den KFZ-Zulassungsantrag im Orginal unterschrieben
- die Zulassungsbescheigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird nicht benötigt, da die neue Adresse nur in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) geändert wird.
Bei einer gewerblichen Adressänderung benötigen wir zusätzlich die neuen Firmenpapiere:
- bei einem Einzelunternehmen und einer GBR die Gewerbeanmeldungen
- bei juristischen Personen (GmbH, GmbH & Co. KG, AG, UG, etc.) das neue Handelsregister
- KFZ-Zulassungsantrag -----> (hier klicken)