H-Kennz. (Oldtimer)
Um ein historisches Fahrzeug anmelden zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- das KFZ muss mindestens 30 Jahre alt sein
- das Fahrzeug muss ein positives Oldtimer-Gutachten besitzen
Um das Fahrzeug zulassen zu können, benötigen Sie folgende Formulare:
- Antrag auf Zulassung ---> zum ausdrucken hier klicken
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterschrift identisch mit der auf Ihrem Ausweis ist und lassen das Bevollmächtigenfeld frei, da wir uns als Zulassungsdienst dort einstempeln müssen
- Sepa-Mandat ---> zum ausdrucken hier klicken
Bitte lassen Sie das Feld unten "Datum der Zulassung" frei, da die Behörde bei Zulassung des Fahrzeuges das Datum einträgt!
Diese Formulare können Sie ausgefüllt mitbringen, liegen aber auch in unserem Büro bereit zum unterschreiben.
Benötigte Unterlagen für eine Zulassung:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung im Original des neuen Fahrzeughalters
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- eine eVB für ein historisches Kennzeichen (elektronische Versicherungsbestätigung von der KFZ-Versicherung)
- einen gültigen TÜV
- ein positives Oldtimergutachten
- die alten Kennzeichen, sofern das KFZ noch angemeldet ist
Wenn Sie das Fahrzeug gewerblich zulassen wollen, benötigen Sie zu den oben genannten Unterlagen noch folgende:
- Gewerbeanmeldung bei einem Einzelunternehmen
- Handelsregister bei juristischen Personen (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG, etc.) Hinweis: Bei einer GmbH & Co. KG benötigen wir auch das HRB der GmbH, da die GmbH der persönliche haftende Gesellschafter ist
- Vereinsregister bei Vereinen und den gewerblichen Mietvertrag als Adressnachweis
- Bei Krankenwagen und Taxi zusätzlich die Genehmigungsurkunde
- bei Ärzten und ähnliche die Approbationsurkunde und den gewerblichen Mietvertrag als Adressnachweis
- bei Freiberufler den gewerblichen Mietvertrag
Hinweis: bei juristischen Personen reicht eine Kopie vom Ausweis (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG, etc.)
Hinweis: |
1. Ist der Fahrzeugbrief bei einer Bank hinterlegt, muss diese den Brief zur Zulassungsstelle In diesem Fall benötigen Sie zwingend die Fahrgestellnummer und Briefnummer!
3. Bei einem Einzelunternehmen und bei einer GbR, darf die eVB nicht auf "Firma" ausgestellt sein, da Sie keine juristischen Personen sind. |