Um ein historisches Fahrzeug anmelden zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

 

  • das KFZ muss mindestens 30 Jahre alt sein
  • das Fahrzeug muss ein positives Oldtimer-Gutachten besitzen

 

 

Um das Fahrzeug zulassen zu können, benötigen Sie folgende Formulare:

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterschrift identisch mit der auf Ihrem Ausweis ist und lassen das Bevollmächtigenfeld frei, da wir uns als Zulassungsdienst dort einstempeln müssen

Bitte lassen Sie das Feld unten "Datum der Zulassung" frei, da die Behörde bei Zulassung des Fahrzeuges das Datum einträgt!

 

Diese Formulare können Sie ausgefüllt mitbringen, liegen aber auch in unserem Büro bereit zum unterschreiben.

 

 

Benötigte Unterlagen für eine Zulassung:

 

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung im Original des neuen Fahrzeughalters
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • eine eVB für ein historisches Kennzeichen (elektronische Versicherungsbestätigung von der KFZ-Versicherung)
  • einen gültigen TÜV
  • ein positives Oldtimergutachten
  • die alten Kennzeichen, sofern das KFZ noch angemeldet ist

 

 

Wenn Sie das Fahrzeug gewerblich zulassen wollen, benötigen Sie zu den oben genannten Unterlagen noch folgende:

 

  • Gewerbeanmeldung bei einem Einzelunternehmen
  • Handelsregister bei juristischen Personen (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG, etc.)                         Hinweis: Bei einer GmbH & Co. KG benötigen wir auch das HRB der GmbH, da die GmbH der persönliche haftende Gesellschafter ist
  • Vereinsregister bei Vereinen und den gewerblichen Mietvertrag als Adressnachweis
  • Bei Krankenwagen und Taxi zusätzlich die Genehmigungsurkunde
  • bei Ärzten und ähnliche die Approbationsurkunde und den gewerblichen Mietvertrag als Adressnachweis
  • bei Freiberufler den gewerblichen Mietvertrag

 

Hinweis: bei juristischen Personen reicht eine Kopie vom Ausweis (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG, etc.) 

 

Hinweis: 

1. Ist der Fahrzeugbrief bei einer Bank hinterlegt, muss diese den Brief zur Zulassungsstelle
in die Ferdinand-Schultze-Straße 55, 13055 Berlin schicken.

In diesem Fall benötigen Sie zwingend die Fahrgestellnummer und Briefnummer! 


2. Sind Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen, weisen Sie bitte
ihre Versicherung ausdrücklich darauf hin, wenn Sie die eVB-Nr. beantragen.

 

3. Bei einem Einzelunternehmen und bei einer GbR, darf die eVB nicht auf "Firma" ausgestellt sein, da Sie keine juristischen Personen sind.